Neues Angebot richtet sich ab sofort an alle Studienabsolventen, die BAföG bezogen haben
München, 03. Juli 2006.
Studienabsolventen, die nach dem BAföG gefördert wurden, haben ab sofort die Möglichkeit, bei der Rückzahlung des „zinslosen Staatsdarlehens“ (BAföG) bares Geld zu sparen. Jeder ehemalige BAföG-Empfänger hat grundsätzlich die Möglichkeit, seine erhaltenen BAföG-Fördermittel vorzeitig zurückzuzahlen. Eine vorzeitige Rückzahlung muß bis zum gesetzlichen Rückzahlungsbeginn (= 5 Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer) in einer Summe erfolgen, um einen höchstmöglichen Nachlass zu erhalten. Bei einer Rückzahlung vor Erhalt des Feststellungs- und Rückzahlungsbescheides des Bundesverwaltungsamtes (z.B. unmittelbar nach Studienende) wird in der Regel kein höherer Nachlass gewährt. Insgesamt können Nachlässe von bis zu 50,5% der BAföG-Schuld gewährt werden.
Ein Teil der BAföG-Förderung wird also im Nachhinein erlassen. Bei einer Rückzahlungsverpflichtung von beispielsweise 15.000 Euro eines Absolventen, der sein Studium vor dem 31.03.2001 aufgenommen hatte, können so 5.550 Euro gespart werden. Aber auch für Absolventen, die ihr Studium nach der zum 31.03.2001 in Kraft getretenen Gesetzesänderung aufgenommen hatten, kann eine vorzeitige BAföG-Ablöse vorteilhaft sein: bei der gesetzlich festgelegten,  maximalen Rückzahlungssumme in Höhe von 10.000 Euro muss der Absolvent nur noch 7.150 Euro zurückzahlen. Nur woher soll das Geld zur  frühzeitigen Rückzahlung kommen? Hier hilft der BAföG-Bildungsfonds: vom BAföG-Bildungsfonds kann jeder Absolvent bis zu 13.000 Euro  erhalten. Damit kann eine BAföG-Schuld von ca. 26.325 Euro (Rückzahlungshöchstbetrag vor dem 31.03.2001) abgelöst werden. Die Rückzahlung erfolgt dann wie bei all unseren Bildungsfonds-Modellen risikolos und einkommensabhängig. Der BAföG-Bildungsfonds spart bares Geld. Ein Beispiel: Julia war Studentin der Betriebswirtschaftslehre und hat vor dem 31.03.2001 nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) insgesamt 52.650 Euro an Fördermittel erhalten (max. Förderbetrag). 4 ½ Jahre nach Beendigung ihres Studiums wurde Julia der Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid des Bundesverwaltungsamtes zugestellt. Von den 40 ehemals empfangenen 52.650 Euro an Fördermitteln müßte sie im Normalfall bei einer monatlichen Rückzahlungsmindestrate i.H.v. 105 Euro insgesamt 26.325 Euro zurückzahlen. Da Julia sich aber erfolgreich fü  den BAföGBildungsfonds beworben hat und mit dem neu gewonnenen, finanziellen Spielraum das BAföG-Darlehen vorzeitig zurückzahlt, hat sie nicht die vollen 26.325 Euro, sondern nur 13.030,88 Euro zurückzuzahlen. Sie spart also 13.294,12 Euro – das heißt mehr als die Hälfte der  Rückzahlungssumme (50,5%) wird Julia erlassen!
Interessierte Absolventen können sich unter www.bildungsfonds.de/bafoeg.htm informieren und die Bewerbungsunterlagen downloaden.
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