Qualifikationsrahmen für Deutschland entstand unter Eichstätter Führung
 
Eichstätt 23. Juni 2006 (upd) – Was soll ein Bachelor wissen, was muss ein Master können? Im Gegensatz zum anglo-amerikanischen Hochschulsystem, in dem diese Abschlüsse gang und gäbe sind, stellen sich solch grundsätzliche Fragen angesichts des Bologna-Prozesses erstmalig in auch Deutschland. Als erste Disziplin an deutschen Hochschulen hat nun die Soziale Arbeit mit einem so genannten Qualifikationsrahmen, der einstimmig vom Fachbereichstag ihrer Fachbereiche und Fakultäten in Berlin verabschiedet wurde, eine fachspezifische Antwort formuliert. Das Konzept entstand unter Federführung von Prof. Dr. Ulrich Bartosch, Dekan der Fakultät für Soziale Arbeit an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU), unter anderem in Kooperation mit der Hochschulrektorenkonferenz. Die Generalsekretärin der HRK, Dr. Christiane Ebel-Gabriel, sieht darin „einen Meilenstein der Bolognareform in Deutschland.“

Während Studienprogramme bislang vor allem über Studieninhalte, Zulassungskriterien und Studiendauer beschrieben wurden, ergänzen Qualifikationsrahmen die Perspektive um die Zeit nach dem Studium: Welches Wissen und welches Können soll ein Absolvent erworben haben, wenn er die Universität verlässt oder ein weiteres Studium anschließt? Im Herbst 2003 beschlossen die europäischen Bildungsminister, dass in Ergänzung zu einem Qualifikationsrahmen auf EU-Ebene auch die am Bologna-Prozess beteiligten Länder entsprechende nationale Rahmenwerke entwickeln sollen. Kultusministerkonferenz, Hochschulrektorenkonferenz und das Bundesbildungsministerium verabschiedeten im vergangenen Jahr einen entsprechenden Entwurf. „Der von uns entwickelte Qualifikationsrahmen ist kompatibel mit den Rahmenwerken auf europäischer und nationaler Ebene“, erklärt Bartosch, der vom Fachbereichstag für die kommenden zwei Jahre zu dessen Vorsitzenden gewählt wurde. Bezogen auf die Fachdisziplin Soziale Arbeit war zu diskutieren, welches professionelle Profil ein zukünftiger Sozialarbeiter besitzen muss, der seinen Bachelor- bzw. Masterabschluss in der Tasche hat, was auch ein grundsätzliches Nachdenken über die Profession selbst bedeutete. An der Konzeption des Qualifikationsrahmens waren daher nicht nur Dozenten, sondern auch Arbeitgeber, Studierende sowie Akkreditierungsagenturen beteiligt. Ergebnis ist ein Modell, welches abstrakt die Stationen beim Bearbeiten einer Aufgabenstellung (z.B. Diagnostik, Planung, Durchführung oder abschließende Evaluation) und die dafür notwendigen Qualifikationen beschreibt. Grundsätzlich unterscheiden sich Bachelor und Master dabei durch einen unterschiedlichen Grad an wissenschaftlicher Befähigung und Spezialisierung im Arbeits- und Forschungsgebiet „Soziale Arbeit“. „Beide Abschlüsse sollen jeweils zu professioneller Sozialer Arbeit voll befähigen, jedoch in unterschiedlichen Verantwortungsbereichen“, erklärt Bartosch. Der Qualifikationsrahmen für die Soziale Arbeit in Deutschland sei ein „Ausbildungsversprechen“, das Curricula nicht überflüssig mache, jedoch Einfluss auf diese haben könne. Der Rahmen ist jedoch nicht nur Versprechen an Studierende und Arbeitgeber, sondern wird auch Herausforderung für die Lehrenden an den Hochschulen sein.

Der Qualifikationsrahmen steht im Volltext zum Download zur Verfügung unter www.ku-eichstaett.de/Fakultaeten/SWF/aktuelles .

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